Hausordnung
Für das Appartementhaus „Anderl“ in Hintermoos
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- Das Appartementhaus Anderl gehört einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern und dient der Ruhe und Erholung. Auch die Gemeinschaftseinrichtungen, wie Schwimmbad, Sauna, Sport- und Hobbyräume gehören der Wohnungseigentümergemeinschaft. Daher werden alle Miteigentümer und Gäste des Hauses gebeten, sämtliche Einrichtungen pfleglich und schonend wie ihr persönliches Eigentum zu behandeln. Sämtliche Kosten am Gemeinschaftseigentum trägt die Gemeinschaft und damit letztlich jeder Eigentümer selbst. Jeder sollte daher selbst auf Ruhe, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Anwesen sowie auf Sparsamkeit achten und z.B. Strom und Heizung nur soweit nötig einschalten. Erwachsene werden gebeten in diesem Sinne auf Angehörige, Gäste und fremde Personen einzuwirken. Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Gemeinschaftseigentum beschädigt, muss den Schaden ersetzen. Dies betrifft Eigentümer sowie alle Bewohner und Gäste des Hauses.
- Das Abstellen von Fahrzeugen aller Art außerhalb der hierfür vorgesehenen und gekennzeichneten Flächen ist untersagt. Die Parkflächen auf dem zum Haus gehörigen Grundstück sind für die Eigentümer und Gäste des Hauses reserviert. Vorschriftswidrig abgestellte Fahrzeuge, die die Zu- und Abfahrt zum Anderl und den anderen Häusern in der gleichen Straße sowie Einsatzfahrzeuge behindern, werden auf Kosten des jeweiligen Fahrzeug-Eigentümers entfernt.
- Sportgeräte (Fahrräder, Ski, Rodel, Rutschen u.a.) sind über den speziell dafür vorgesehenen Kellereingang in das Haus zu bringen und in dem unmittelbar dahinter liegenden Skikeller abzustellen. Bei längerer Abwesenheit in den zu jeder Wohnung gehörigen Kellerabteilen. Das Abstellen insbesondere im überdachten Vorplatz der Eingangshalle ist untersagt. Außerhalb des Schikellers darf das Haus nicht mit Skischuhen betreten werden. Die Gemeinschaftsräume, wie Skikeller, Tischtennisraum, Mehrzweckraum, Schwimmbad, Waschküche und Kegelbahn, sind nur für die dafür vorgesehenen Verwendungszwecke zu benutzen. Fluchtwege dürfen nicht verstellt werden. Dies gilt auch für die Flure. Insbesondere sind in den Fluren keine Taschen und Schuhe abzustellen. Hunde sind innerhalb des gesamten bebauten und unbebauten Objektes an der Leine zu führen. Sollten Hunde die Wege und Parkplätze verunreinigen, so ist der Hundehalter verpflichtet diese Verunreinigung unverzüglich zu beseitigen.
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Während der allgemeinen Ruhezeiten von 22.00 Uhr bis 08.00 Uhr und generell an Sonn- und Feiertagen ist jeglicher störender Lärm zu unterlassen. Auch Kinder sind hierzu anzuhalten. Die Türen der Hausgänge ins Freie sind zu versperren, bzw. zu schließen. Der Abgang zum Skikeller wird im Sommer und im Winter durch den Hausmeister des Anderl verschlossen und geöffnet. Da die Schließanlage eine Zentralschlüsselanlage ist, können bei Verlust oder bei Bedarf die Miteigentümer Schlüssel nur mit einem Berechtigungsschein, erhältlich bei der Hausverwaltung, bei jeden Schlüsseldienst oder Eisenwarenfachgeschäft nachbestellen . In Hintermoos gilt Mülltrennung – halten Sie diese grundsätzlich ein. Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Müllbehälter. Sperrige Abfälle, wie Kartons sind zu zerkleinern. Bei besonders starker Beanspruchung der Müllbehälter (Feiertage oder mangelnder Abfuhr) stellt die Hausverwaltung zusätzliche Müllsäcke zur Verfügung. Staub und Abfälle, sowie Zigaretten usw. dürfen nicht aus Fenstern oder Terrassen heruntergeworfen werden. Für Glas- und Blechabfälle steht vor dem Gasthaus „Bachschmied“ ein kleiner Wertstoffhof zur Verfügung. Diese Abfälle haben (bedingt durch die Mülltrennung) im Container des Anderl nichts zu suchen. Bei längerer Abwesenheit sind die Sicherungsautomaten auszuschalten. Der Hauptwasserhahn ist zu schließen. Der Wohnungseigentümer ist verpflichtet die Hausordnung seinen Gästen zur Kenntnis zu bringen. Er haftet für Schäden gegenüber der Hausgemeinschaft, die durch seine Gäste verursacht werden. Der Verursacher bzw. bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigen sind verantwortlich den Schaden unverzüglich dem Hausmeister bzw. der Hausverwaltung zu melden. Den Anweisungen des Hausmeisters ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandeln ist der Hausmeister berechtigt Gäste des Hauses zu verweisen.
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Das Schwimmbad ist zwischen 08.00 Uhr und 21.00 Uhr zur Benutzung freigegeben. Außerhalb dieser Zeiten ist die Benützung untersagt. Vor dem Baden muss sich jeder abduschen. Der Verbrauch von Warmwasser ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Die vor dem Eingang zum Schwimmbad und an der Schwimmbadwand angebrachten Regeln (Piktogramme) sind zu befolgen. Bei Zuwiderhandeln ist der Hausmeister berechtigt Gäste des Hallenbadbereiches zu verweisen. Die Umkleideräume dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden, sie sind davor abzustellen. Verlässt man als letzter die Umkleidekabine, so wird gebeten das Licht im Umkleideraum auszuschalten. Nach der genannten Badezeit wird das Licht im Schwimmbad automatisch ausgeschaltet. Das Licht in dem Umkleideraum bleibt für 30 Minuten angeschaltet und wird dann ebenfalls automatisch abgeschaltet. Die Sauna steht täglich während der auf der Saunakabine verlautbarten Öffnungszeiten zur Benutzung zur Verfügung. Die vor dem Eingang zur Sauna und an der Saunakabinenwand angebrachten Regeln (Piktogramme) sind zu befolgen. Bei Zuwiderhandeln ist der Hausmeister berechtigt Gäste des Saunabereiches zu verweisen.
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Freunde und Bekannte, denen eine Wohnung zur Nutzung überlassen wird, wollen sich bitte bei ihrer Ankunft im Büro des Hausmeisters anmelden. Der vorgenannte Personenkreis unterliegt der örtlichen Meldepflicht. Nicht Meldepflichtig sind Ehegatten, Verwandte in direkter Linie (Eltern, Kinder …) sowie Geschwister und deren Ehegatten. Die damit verbundene Zahlung der Fremdenabgabe ist bitte vor der Abreise beim Hausmeister vorzunehmen.
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Die Benutzung der Kegelbahn ist bis abends 22.00 Uhr täglich möglich. Für sie wird ein Entgelt von 1,00 € je 6 Minuten über den in der Kegelbahn installierten Automaten erhoben. Der Raum ist aufgeräumt dem nächsten zu hinterlassen, der Schlüssel der Kegelbahn ist entsprechend vorhergehender Vereinbarung dem Hausmeister wieder zu übergeben. Die Kegelbahn ist ausschließlich mit geeignetem Schuhwerk zu betreten. Flaschen sind aufzuräumen.
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Die beiden vorhandenen Tischtennisplatten sind pfleglich zu behandeln. Insbesondere mit den Tischtennisnetzen ist sorgsam umzugehen. Schläger und Bälle sind mitzubringen. Der im Raum befindliche Kicker kann kostenfrei genutzt werden. Schaden an ihm sind unverzüglich dem Hausmeister zu melden. Der Hausmeister ist täglich, außer Sonn- und Feiertags, in der Zeit von 08:00 – 10:00 Uhr und von 17:00 – 19:00 Uhr in dem Raum neben dem Eingang erreichbar.
- Das Appartementhaus Anderl gehört einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern und dient der Ruhe und Erholung. Auch die Gemeinschaftseinrichtungen, wie Schwimmbad, Sauna, Sport- und Hobbyräume gehören der Wohnungseigentümergemeinschaft. Daher werden alle Miteigentümer und Gäste des Hauses gebeten, sämtliche Einrichtungen pfleglich und schonend wie ihr persönliches Eigentum zu behandeln. Sämtliche Kosten am Gemeinschaftseigentum trägt die Gemeinschaft und damit letztlich jeder Eigentümer selbst. Jeder sollte daher selbst auf Ruhe, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Anwesen sowie auf Sparsamkeit achten und z.B. Strom und Heizung nur soweit nötig einschalten. Erwachsene werden gebeten in diesem Sinne auf Angehörige, Gäste und fremde Personen einzuwirken. Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Gemeinschaftseigentum beschädigt, muss den Schaden ersetzen. Dies betrifft Eigentümer sowie alle Bewohner und Gäste des Hauses.
